01-12-2012, 16:13
Also zunächst mal würde ich den sehr geehrten Beistand sehr höflich bitten, dir doch die Aktenzeichen der BGH-Urteile zu benennen, die dieser "herrschenden Rechtsprechung" zugrunde liegen und deine volle Kooperationsbereitschaft anzukündigen, sobald dir diese übermittelt worden seien.
Und dann würde ich ihn noch sehr höflich fragen, worin genau denn die "erheblichen unterhaltsrechtlichen Nachteile" für das minderjährige Kind bestehen?
Und dann würde ich erstmal abwarten, ob der Beistand die Mutter tatsächlich in eine Klage treibt, von der sie garnichts hat.
Dein Misstrauen gegenüber dem Beistand war offensichtlich berechtigt.
Und dann würde ich ihn noch sehr höflich fragen, worin genau denn die "erheblichen unterhaltsrechtlichen Nachteile" für das minderjährige Kind bestehen?
Und dann würde ich erstmal abwarten, ob der Beistand die Mutter tatsächlich in eine Klage treibt, von der sie garnichts hat.
Dein Misstrauen gegenüber dem Beistand war offensichtlich berechtigt.