Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#20
PS und ein Nachschlag zu beppos Berechnung, die in deinem Fall stimmt, da die Höhe nicht strittig ist, sondern die Befristung (laut JA).

Ab dem 18ten Lebensjahr ist euer Kind volljährig und damit werden beide Elternteile barunterhalts- und auskunftspflichtig! Somit führt sich das JA selbst ad absurdum, da es spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vertretungsberechtigt ist (also höchstens beratend tätig sein kann). Euer Kind müsste ab dann selbst klagen.

Und bei einem Streitwert von 0,- Euro kann man diesbezüglich auch von Mutwilligkeit des JAs sprechen. In diesem Fall wird sich ein Gericht bestimmt ordentlich 'freuen', wenn die Mutti-Behörde klagt ..

Also, bleib entspannt und locker. Da beim Unterhaltsrecht Anwaltspflicht besteht (danke an Brigitte Zypries, SPD, und ehemalige Justizministerin), brauchst du im Grunde erst dann aktiv zu werden, indem du die Verfahrensabweisung beantragst.

Atme tief und ohne Furcht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von StrengGeheimerInformant - 01-12-2012, 20:33

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung steht bevor whatever 181 170.407 29-07-2022, 13:50
Letzter Beitrag: whatever
  Pfändung wg. KinUnt steht bevor, ist mein angedachten Weg sinnvoll? Papaonkel 12 5.344 13-07-2020, 20:48
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Trennung steht bevor - was kann ich machen? ernesto254 184 152.034 29-12-2014, 16:37
Letzter Beitrag: zeitgenosse
  Diskussion zu: So geht es auch the notorious iglu 44 30.940 11-04-2014, 21:29
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste