01-12-2012, 20:33
PS und ein Nachschlag zu beppos Berechnung, die in deinem Fall stimmt, da die Höhe nicht strittig ist, sondern die Befristung (laut JA).
Ab dem 18ten Lebensjahr ist euer Kind volljährig und damit werden beide Elternteile barunterhalts- und auskunftspflichtig! Somit führt sich das JA selbst ad absurdum, da es spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vertretungsberechtigt ist (also höchstens beratend tätig sein kann). Euer Kind müsste ab dann selbst klagen.
Und bei einem Streitwert von 0,- Euro kann man diesbezüglich auch von Mutwilligkeit des JAs sprechen. In diesem Fall wird sich ein Gericht bestimmt ordentlich 'freuen', wenn die Mutti-Behörde klagt ..
Also, bleib entspannt und locker. Da beim Unterhaltsrecht Anwaltspflicht besteht (danke an Brigitte Zypries, SPD, und ehemalige Justizministerin), brauchst du im Grunde erst dann aktiv zu werden, indem du die Verfahrensabweisung beantragst.
Atme tief und ohne Furcht.
Ab dem 18ten Lebensjahr ist euer Kind volljährig und damit werden beide Elternteile barunterhalts- und auskunftspflichtig! Somit führt sich das JA selbst ad absurdum, da es spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vertretungsberechtigt ist (also höchstens beratend tätig sein kann). Euer Kind müsste ab dann selbst klagen.
Und bei einem Streitwert von 0,- Euro kann man diesbezüglich auch von Mutwilligkeit des JAs sprechen. In diesem Fall wird sich ein Gericht bestimmt ordentlich 'freuen', wenn die Mutti-Behörde klagt ..
Also, bleib entspannt und locker. Da beim Unterhaltsrecht Anwaltspflicht besteht (danke an Brigitte Zypries, SPD, und ehemalige Justizministerin), brauchst du im Grunde erst dann aktiv zu werden, indem du die Verfahrensabweisung beantragst.
Atme tief und ohne Furcht.