02-12-2012, 15:48
(02-12-2012, 15:39)JoeDalton schrieb: Tja, gerade solche Eheverträge, die einseitig die gesetzlichen Schutzvorschriften ala lebenslanger Unterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile unterlaufen, werden besonders gerne gekippt. Die Frage bleibt also: Was tun?
Es muss deswegen kein einseitiger Ehevertrag sein. Man kann im Grund genommen alles mit einem Rechtsanwalt und/oder Notar abklären oder eben gar nicht erst heiraten. Die Option bleibt ja auch noch.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.