15-09-2008, 17:27
Den Personen des Rechtswesens sagt man nicht ohne Grund eine geistige Nähe zur kriminellen Unterwelt nach. Bei Geschichten wie einer Rechnung für die Beurkundung glaube ich auch sofort daran. Denn die ist absolut eindeutig und glasklar geregelt, sie hat gebührenfrei zu sein. Somit hat der Notar entweder
1. einen kriminellen Betrugsversuch oder
2. eine grundlegende Unfähigkeit begangen.
Das ist nicht als Kavaliersdelikt und auch nicht als Flüchtigkeit zu entschuldigen. Wenn nicht die Rechtspflege die paar Paragrafen ihres Handwerks beherrscht, ist das sträfliche Unfähigkeit. In für die Rechtspflege typischer Weise schützt sie den Täter vor den Folgen seiner Unfähigkeit, den Schaden hat "nur" der Rechtssuchende.
1. einen kriminellen Betrugsversuch oder
2. eine grundlegende Unfähigkeit begangen.
Das ist nicht als Kavaliersdelikt und auch nicht als Flüchtigkeit zu entschuldigen. Wenn nicht die Rechtspflege die paar Paragrafen ihres Handwerks beherrscht, ist das sträfliche Unfähigkeit. In für die Rechtspflege typischer Weise schützt sie den Täter vor den Folgen seiner Unfähigkeit, den Schaden hat "nur" der Rechtssuchende.