04-12-2012, 09:41
@ Terbeck
Ich nehme mal an, bei deinem Scheidungsverfahren soll auch im Verbund alles geregelt werden- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und und und....
Drei Jahre nach der Trennung kann aber das eigentliche Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Das heißt, erst mal scheiden und danach sich über die noch verbliebenen offenen Punkte streiten. Sprich mit deinem Anwalt drüber, der müsste wissen wie das geht.
Wenn die Abtrennung gelingen sollte, hätte dies den zusätzlichen Charme, dass mit Scheidungsdatum deine Pflicht zur Leistung des Trennungsunterhalts endet und eine Verpflichtung zur Leistung von nachehelichem Unterhalt noch nicht geurteilt ist- was bedeutet, Du kannst mit Scheidungstermin alle Zahlungen einstellen und zugucken, wie Exe entweder verhungert oder ganz schnell einen Job findet und sich plötzlich doch selbst ernähren kann.....
Austriake
Ich nehme mal an, bei deinem Scheidungsverfahren soll auch im Verbund alles geregelt werden- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und und und....
Drei Jahre nach der Trennung kann aber das eigentliche Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Das heißt, erst mal scheiden und danach sich über die noch verbliebenen offenen Punkte streiten. Sprich mit deinem Anwalt drüber, der müsste wissen wie das geht.
Wenn die Abtrennung gelingen sollte, hätte dies den zusätzlichen Charme, dass mit Scheidungsdatum deine Pflicht zur Leistung des Trennungsunterhalts endet und eine Verpflichtung zur Leistung von nachehelichem Unterhalt noch nicht geurteilt ist- was bedeutet, Du kannst mit Scheidungstermin alle Zahlungen einstellen und zugucken, wie Exe entweder verhungert oder ganz schnell einen Job findet und sich plötzlich doch selbst ernähren kann.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1