Das Kindergeld steht immer demjenigen Elternteil zu, zu dem die Voraussetzungen für den Bezug vorliegen. Und das ist "nicht" immer die Mutter. Da gibt es Besonderheiten zu beachten, die K-Muttiis und Behörden ganz gern mal unterschlagen bzw. ignorieren.
@p...
Selbstverständlich werde ich deinen Rat befolgen. Ich war nur bisle in Geldgedanken versunken. Danke für den Hinweis.
@p...
Selbstverständlich werde ich deinen Rat befolgen. Ich war nur bisle in Geldgedanken versunken. Danke für den Hinweis.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.