04-12-2012, 13:14
In den FAQ habe ich beim nochmaligen Überfliegen nichts Konkretes dazu gefunden, aber in mehreren Threads hier wird häufig und vehement von Vergleichen bzgl. Kindschaftssachen abgeraten.
Da der Weg meines LGs bzgl. Umgang gerade aber massiv in diese Richtung führt, nochmal die Frage an alle, die damit Erfahrung haben, bzw. etwas Konkretes wissen:
Welche konkreten Nachteile hat ein vor Gericht geschlossener Vergleich generell?
Und welche kann er eventuell haben, auch wenn über den Inhalt tatsächlich Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht?
Ausserdem: Wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn ein Vergleich geschlossen und die gestellten Anträge beiderseits zurückgezogen werden?
Danke.
Da der Weg meines LGs bzgl. Umgang gerade aber massiv in diese Richtung führt, nochmal die Frage an alle, die damit Erfahrung haben, bzw. etwas Konkretes wissen:
Welche konkreten Nachteile hat ein vor Gericht geschlossener Vergleich generell?
Und welche kann er eventuell haben, auch wenn über den Inhalt tatsächlich Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht?
Ausserdem: Wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn ein Vergleich geschlossen und die gestellten Anträge beiderseits zurückgezogen werden?
Danke.