04-12-2012, 15:49
Wenn im Vergleich z.B. eingebaut ist das nach einer gewissen Zeit der Umgang ausgweitet werden soll und dazu Beratungsstellen als Hilfe herangezogen werden soll, kann bei unerwünschtem Ergebnis erneut Antrag gestellt werden.
Wenn alles fix ist, ist es schwer nach relativ kurzer Zeit einen neuen Antrag zu stellen.
In meinem Vergleich steht z.B. das die Parteien sich nach ca. 3 Monaten verpflichten an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Der erreichte Umgang ist sicher. Bei uneinigkeit in welchem Umfang weiter ausgebaut wird gibts halt ne neue Umgangsverhandlung.
Wenn alles fix ist, ist es schwer nach relativ kurzer Zeit einen neuen Antrag zu stellen.
In meinem Vergleich steht z.B. das die Parteien sich nach ca. 3 Monaten verpflichten an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Der erreichte Umgang ist sicher. Bei uneinigkeit in welchem Umfang weiter ausgebaut wird gibts halt ne neue Umgangsverhandlung.