04-12-2012, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-12-2012, 17:27 von JahJahChildren.)
Hi Jessy,
ohne jetzt weitere Details über deine Situation zu kennen...
Zum einen sind Dinge geregelt, die so schon im BGB stehen und demnach mMn nichts in so einer Vereinbarung zu suchen haben, bzw. überflüssig sind.
Beispiel: Beide Seiten unterlassen jedwede negative Beeinflussung der Kinder in Bezug auf das andere Elternteil, sondern verpflichten sich vielmehr, an einer positiven, stabilen und unbelasteten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen aktiv mitzuwirken.
Zum anderen sind wichtige Dinge, über die es im Nachhinein Streit geben könnte zu schwammig formuliert.
Beispiel: ..zeitnaher Ersatztermin, ...wird rechtzeitig informiert,
Und dann fehlen meiner Meinung nach ganz wichtige Dinge komplett.
Beispiel: Beide Seiten verpflichten sich, bei auftretenden Unstimmigkeiten zunächst die (gemeinsame) Beratung einer Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen, bevor gerichtliche Hilfe gesucht wird... So, und wer zahlt die Zeche, wenn zB Mutti sich nicht dran hält? Welche Motivation hat sie denn überhaupt, sich an diesen Wisch zu halten.
Ganz generell... Warum soooo wenig Umgang? So spärlich und dann noch begleitend (am Anfang).
Darüberhinaus kann "Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr von NAME ist die gesamte Vereinbarung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kinder maßgeblich an der Ausgestaltung des Umganges (Dauer, Häufigkeit, etc.) mitwirken, so dass den Kindeswünschen und dem Kindeswohl noch besser entsprochen werden kann." auch in die Hose gehen. Wenn Mutti sich erfolgreich NICHT an diese sanktionslose Vereinbarung hält und das Kind beeinflusst, nimmt das "beeinflusste" Kind an der Willensbildung der Mutter teil. Super Sache!
ohne jetzt weitere Details über deine Situation zu kennen...
Zum einen sind Dinge geregelt, die so schon im BGB stehen und demnach mMn nichts in so einer Vereinbarung zu suchen haben, bzw. überflüssig sind.
Beispiel: Beide Seiten unterlassen jedwede negative Beeinflussung der Kinder in Bezug auf das andere Elternteil, sondern verpflichten sich vielmehr, an einer positiven, stabilen und unbelasteten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen aktiv mitzuwirken.
Zum anderen sind wichtige Dinge, über die es im Nachhinein Streit geben könnte zu schwammig formuliert.
Beispiel: ..zeitnaher Ersatztermin, ...wird rechtzeitig informiert,
Und dann fehlen meiner Meinung nach ganz wichtige Dinge komplett.
Beispiel: Beide Seiten verpflichten sich, bei auftretenden Unstimmigkeiten zunächst die (gemeinsame) Beratung einer Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen, bevor gerichtliche Hilfe gesucht wird... So, und wer zahlt die Zeche, wenn zB Mutti sich nicht dran hält? Welche Motivation hat sie denn überhaupt, sich an diesen Wisch zu halten.
Ganz generell... Warum soooo wenig Umgang? So spärlich und dann noch begleitend (am Anfang).
Darüberhinaus kann "Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr von NAME ist die gesamte Vereinbarung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kinder maßgeblich an der Ausgestaltung des Umganges (Dauer, Häufigkeit, etc.) mitwirken, so dass den Kindeswünschen und dem Kindeswohl noch besser entsprochen werden kann." auch in die Hose gehen. Wenn Mutti sich erfolgreich NICHT an diese sanktionslose Vereinbarung hält und das Kind beeinflusst, nimmt das "beeinflusste" Kind an der Willensbildung der Mutter teil. Super Sache!