04-12-2012, 17:13
(04-12-2012, 13:31)iglu schrieb: bei einem vergleich werden die kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben.
Im Unterhaltsrecht kaum. Dort haben Vergleiche auch die grössten Nachteile, z.B. das bereits erwähnte Ende des Rechtsweges und die noch schwierigere Abänderung.
Bei Verfahren zum Umgangsrecht ist es relativ egal, ob Vergleich oder sonst was. Oft ist es im Ergebnis auch egal, ob man vor Gericht geht oder nicht :-(
Wenn ein Anwalt beteiligt war, kann er die Einigungsbühr kassieren, das ist der Hauptunterschied: Es wird teurer.
Vorsicht mit der Erziehungberatung. Nur, wenn sicher ist dass das keine Nullen dort sind. Mir ist das passiert - ich bin auf eine Katastrophenperson im Jugendamt getroffen, die vermitteln sollte und den Eltern dabei helfen, neue Umgangstermine zu vereinbaren. Diese Person war so katastrophal unfähig und bösartig wie ich es noch nie zuvor erlebt habe. Das Ergebnis dieser Beratung war entsprechend.