04-12-2012, 23:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-12-2012, 23:10 von Absurdistan.)
Zitat"Im März 2004 hatte Heidi R. in Chemnitz ihrem 1. Kind zehn Minuten Mund und Nase zugehalten, bis es starb. Auch damals diagnostizierten die Ärzte zunächst plötzlichen Kindstod. Später verplapperte sich die Frau bei Freunden, es kam zum Prozess. Strafe: Zwei Jahre auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die psychischer Verfassung der Mutter prüfen!"
2 Jahre auf Bewährung ist schon mal eine farce. Dann das die psychische Verfassung der Frau nicht schon damals geprüft wurde und das niemand bei der Geburt des nächsten Kindes aufgepasst hat ist ein Unding.
Wäre sie jetzt schwanger dürfte sie wahrscheinlich das Kind sollte sie ins Gefängnis kommen dort behalten.
Jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die psychischer Verfassung der Mutter prüfen!"
2 Jahre auf Bewährung ist schon mal eine farce. Dann das die psychische Verfassung der Frau nicht schon damals geprüft wurde und das niemand bei der Geburt des nächsten Kindes aufgepasst hat ist ein Unding.
Wäre sie jetzt schwanger dürfte sie wahrscheinlich das Kind sollte sie ins Gefängnis kommen dort behalten.