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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#14
Moin GO.

Das ist alles, aber kein Antrag und keine Regelung!
Eher sind es Absichtserklärungen.

Es sind Dinge aufgefächert, Grundsätze und Selbstverständlichkeiten benannt, die durch Gesetz und Rechtsprechung bereits bestimmt sind.

Ziel einer Elternvereinbarung sollte eine gewisse Befriedung sein, nicht das monatliche Aufreißen fetter Konfliktherde.

Um sagen zu können "ja, so machen wir das" und damit auch ein Gericht der Elternvereinbarung beitreten kann, muß sehr viel konkreter bestimmt werden, was wo wann und mit wem stattfindet.

Für ein Schulkind sind die großen Bereiche zu regeln:
- häufige wiederkehrende Kontakte
- Schulferien (Frühjahr, Sommer, Herbst und Weihnacht)
- hohe Feiertage (Ostern, Pfingsten)
- Orte und Zeiten der Übernahmen

Das war 's im Wesentlichen schon.

Anzustreben ist eine 'generische' Formel mit Ewigkeitswirkung, die also keine konkreten Termine benennt. Etwa so:
Jedes WE einer Kalenderwoche mit gerader Zahl,
erste Hälfte der Schulferien beginnend am letzen Schultag
usw.

Das muß so einfach und klar formuliert sein, daß
- jeder -auch das Kind- sofort sagen kann, in wessen Obhut sich das Kind zu einem x-beliebigen Datum befinden wird,
- Eltern-Kommunikation nahezu überflüssig wird und
- sogar ein Richter das verstehen kann.Big Grin

Der Standardumgang ist zum Kalender und zu Schulferien synchronisiert.
Für einen Mo bis Fr arbeitenden Single-Vater können schon die Schulferien zum Problem werden, erst recht, wenn durch Schichtsysteme das Mo bis Fr-Muster und die WE aufgebrochen werden.

Ich war im ÖD lange Jahre für Personaleinsatz in Schichtplänen verantwortlich, Gott sein Dank bei einem Arbeitgeber, der den Teams weite Gestaltungsfreiheit ließ.

Von daher mein Rat:
- Versuche möglichst lange zusammenhängende Dienste zu erhalten, also etwa eine Woche arbeiten, eine Woche frei. Das läßt sich besser mit Umgang vereinbaren. Ich hatte für mich mit Zeitkonten so gelegt, daß ich meine Vorschulkids jeden Monat für eine Woche zu mir nehmen konnte. Eine super Sache - auch für die Mutter. Nach Einschulung dann so, daß ich stets die halben Schulferien frei hatte.

- Sieh zu, daß Dienste und die Urlaube möglichst früh festgelegt werden und so zuverlässige Grundlage für Umgänge sind, Mutter will auch planen können!

- Sieh zu, daß Du von diesen Dienstzeiten möglichst unabhängig wirst durch andere Betreuungsmöglichkeiten in Deinem Bereich, sodaß Du das Kind in jedem Fall übernehmen kannst, ganz gleich, ob Du regulär Dienst hast oder mal einspringen mußt oder krank bist.

- Sprich mit Deinem AG über Vereinbarkeit von Job und Familie und Deiner Frau über Betreuung in Deiner Abwesenheit

...dies alles, BEVOR Du mit der Mutter eine Elternvereinbarung fixierst oder Antrag auf REGELUNG des Umgangs stellst.

Fazit:
Ich bin nicht zufrieden mit Dir und Deinem sog. 'Antrag'.Wink
.
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Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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