05-12-2012, 20:07
(05-12-2012, 15:28)Sixteen Tons schrieb: Den kann ein erwerbstätiger Mangelfall auch nicht geltend machen.
Wieso?
Im Gegenteil.
Der SB spielt nur im Mangelfall eine Rolle.
Wenn der SB nicht unterschritten würde, wäre es ja kein Mangelfall.
Dass das in der Praxis oft ausgehebelt wird, ist ne andere Frage.