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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
#5
Hallo Mighel - und willkommen im Forum,

Problem 1: Du hast den Unterhalt tituliert (beim Jugendamt) auf 180,-
Problem 2: Nun hat das Ex einen Anwalt eingeschaltet

Du hast aktuell, da arbeitslos, erst mal eine Möglichkeit:

Die Kindsmutter hat eine Beistandsschaft beim Jugendamt eingerichtet und rennt nun zum Anwalt: Daher besteht kostentreibende Mutwilligkeit, so sie die Beistandsschaft nicht gekündigt hat.

Das kannst du dem Anwalt mitteilen, Fälle hierzu und Vorlagen findest du im Forum genug - und juristisch kompetentere Menschen als mich auch.

Ein anderes Thema ist dein Selbstbehalt. Theoretisch liegst du aktuell bei 770,- Euro als Arbeitsloser, im kommenden Jahr bei 800,-. Mietkosten und andere Ausgaben können aber erhöhend für dich wirken.

Das würde ich (auch) erst mal prüfen und sehen, was von deinem ALG übrig bleibt. Liegt es unter deinem Selbstbehalt, sieht die Zukunft schon etwas besser aus.

Im Moment sieht es nach Gelabere und Erpressung aus: " ... Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können, dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des Urteilserlasses, geändert haben."


Es gab kein Urteil! Du hast freiwillig unterschrieben und beurkundet!

Aber der Hinweis zur Abänderung ist zumindesten richtig. Denn fällst du unter den Selbstbehalt, dann musst du klagen, um diesen Zustand zu ändern.

Alles Gute und lass den Kopf nicht hängen. Hier sind viele gute Leute unterwegs.
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RE: Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? - von StrengGeheimerInformant - 05-12-2012, 21:32

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