05-12-2012, 21:35
(05-12-2012, 21:28)Mighel24 schrieb: Urkunden und Titel sind doch mit beidseitiger einverständniss unterschrieben und nur weil einer Person was nicht passt kann man doch nicht hin gehen und es ändern wie man will..Nein.
Ein Titel ist ein Papier, indem entweder du selbst "freiwillig" erklärst, zur Zahlung des genannten Unterhalts bereit und in der Lage bist oder indem ein Richter dich dazu verurteilt hat.
Wenn nun deine Ex, ob freiwillig oder von einer Behörde genötigt, der Meinung ist, dass du aufgrund deines Einkommens mehr zu bezahlen hättest, kann sie dich verklagen.
Was hast du denn vor Arbeitslosigkeit netto verdient und was bekommst du jetzt?
Maßgeblich ist (meistens) der Durchschnitt der letzten 12 Monate.