05-12-2012, 21:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2012, 21:40 von Camper1955.)
(05-12-2012, 19:49)blue schrieb: Mennenga: Im Moment ist es so: Zieht eine alleinerziehende ALG-II-Empfängerin oder Aufstockerin mit einem gut verdienenden Mann zusammen, zahlt das Jobcenter ihr nichts mehr – auch nicht für die Kinder. Dabei würde kein Gericht der Welt ihr das Recht zusprechen, von dem Mann für sich oder ihre Kinder Unterhalt einzufordern. Er muss nicht für sie zahlen. Sie hat dann also gar kein eigenes Einkommen mehr.[/i]
Im Grunde genommen hat sie ja recht.
Solange die beiden nicht verheiratet sind, gehört sein Geld ihm allein. Wenn sie verheiratet sind, gehört sein Geld zwar ihm und der Ehefrau, aber noch lange nicht den Siefkindern.
So ist es Familienrechtlich.
Nur Sozialrechtlich muss der Stiefpapa für Frau und Kiddis aufkommen.
Die Sache liegt schon seit 2009 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor.
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Das kann aber jeden Tag geschehen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.