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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
#7
(05-12-2012, 21:32)blue schrieb:
(05-12-2012, 21:13)Mighel24 schrieb: keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung der Urkunde nicht beteiligt war.
Schreib den Namen der Anwältin! Schreib ihn!!!!!! Scheib ihn!!!!

Der Herr @p wird´s dann später richten. Big Grin


hallo , namen von Anwälten hat hier m.M.n nichts verloren Wink

@ All

also zu sagen ist : ich war 6 monate beschäftigt somit fällt das ALG1 Flach , ich bezieh nun harz4 , die summe beläuft sich auf 770€ inkl. miete/unterkunft

im schnitt hatte ich meine 1100€ demnach hätte ich "nur" 150€ zahlen müssen , da ich aber auch mal in einem monat meine 1250€ hatte (eher selten aber gut..) hab ich mich auf 180€ geeinigt.


also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?


lg mighel

danke für die schnelle antwort Smile
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RE: Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? - von Mighel24 - 05-12-2012, 21:52

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