05-12-2012, 21:52
(05-12-2012, 21:32)blue schrieb:(05-12-2012, 21:13)Mighel24 schrieb: keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung der Urkunde nicht beteiligt war.Schreib den Namen der Anwältin! Schreib ihn!!!!!! Scheib ihn!!!!
Der Herr @p wird´s dann später richten.
hallo , namen von Anwälten hat hier m.M.n nichts verloren

@ All
also zu sagen ist : ich war 6 monate beschäftigt somit fällt das ALG1 Flach , ich bezieh nun harz4 , die summe beläuft sich auf 770€ inkl. miete/unterkunft
im schnitt hatte ich meine 1100€ demnach hätte ich "nur" 150€ zahlen müssen , da ich aber auch mal in einem monat meine 1250€ hatte (eher selten aber gut..) hab ich mich auf 180€ geeinigt.
also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?
lg mighel
danke für die schnelle antwort
