05-12-2012, 22:40
hallo , ich würde dir gerne dazu was aus eigener erfahrung schreiben .
meine tochter 3 1/2 jahre alt , wurde 3 wochen nach Berlin zu ihrer oma geschickt , die besagte oma hat wenns hoch kommt 3 mal im Jahr kontakt zu ihrer enkelin , sprich eigentlich 0 Bezug..(wohnort ist Duisburg -> 560km ca bis nach Berlin) meine Ex war selbst nicht mit dabei..
als ich dagegen anging , war ich zuversichtliche was erreichen zu können , da wir halt das geteilte Sorgerecht haben..
im grunde konnte ich nichts dagegen machen , Begründung lief darauf , das meine Ex sich kein Urlaub leisten kann und wieso meine tochter darunter leiden soll.. übrigends MUSSTE ich sogar auf mein Besuchsrecht verzichten...
das sind nun meine erfahrungen , wie es gesetzlich aussieht weiss ich leider nicht und würde mich auch Interessieren , ich werds mal weiter verfolgen , da es zum Sommer 2013 aufs gleiche hinaus laufen soll und ich damit nicht einverstanden bin.
Bevor ich es vergesse , meine anwältin sagte mir das wenn sie ins ausland will (außerhalb der EU) muss die einwilligung des vaters (sofern das geteilte Sorgerecht besteht) vorliegen.
lg
meine tochter 3 1/2 jahre alt , wurde 3 wochen nach Berlin zu ihrer oma geschickt , die besagte oma hat wenns hoch kommt 3 mal im Jahr kontakt zu ihrer enkelin , sprich eigentlich 0 Bezug..(wohnort ist Duisburg -> 560km ca bis nach Berlin) meine Ex war selbst nicht mit dabei..
als ich dagegen anging , war ich zuversichtliche was erreichen zu können , da wir halt das geteilte Sorgerecht haben..
im grunde konnte ich nichts dagegen machen , Begründung lief darauf , das meine Ex sich kein Urlaub leisten kann und wieso meine tochter darunter leiden soll.. übrigends MUSSTE ich sogar auf mein Besuchsrecht verzichten...
das sind nun meine erfahrungen , wie es gesetzlich aussieht weiss ich leider nicht und würde mich auch Interessieren , ich werds mal weiter verfolgen , da es zum Sommer 2013 aufs gleiche hinaus laufen soll und ich damit nicht einverstanden bin.
Bevor ich es vergesse , meine anwältin sagte mir das wenn sie ins ausland will (außerhalb der EU) muss die einwilligung des vaters (sofern das geteilte Sorgerecht besteht) vorliegen.
lg