camillo,
gemeinsam entscheiden müßt ihr Eltern nur Dinge, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, schwer abänderbare Folgen haben usw. usf.
Siehe dazu § 1629 BGB und §§ 1687 BGB.
ME fällt der Urlaub in die Alltagssorge, in der jeder ET allein entscheiden kann. Es sei denn, die Geschichte berührt Deine Umgangszeiten, dann wäre eine gewisse Abstimmung notwendig.
Spielte die Gaudi komplett in Deinen Umgang, dann könntest auch DU allein entscheiden.
Inhalt und Reichweite der Elterlichen Sorge wird mE oft verkannt.
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gemeinsam entscheiden müßt ihr Eltern nur Dinge, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, schwer abänderbare Folgen haben usw. usf.
Siehe dazu § 1629 BGB und §§ 1687 BGB.
ME fällt der Urlaub in die Alltagssorge, in der jeder ET allein entscheiden kann. Es sei denn, die Geschichte berührt Deine Umgangszeiten, dann wäre eine gewisse Abstimmung notwendig.
Spielte die Gaudi komplett in Deinen Umgang, dann könntest auch DU allein entscheiden.
Inhalt und Reichweite der Elterlichen Sorge wird mE oft verkannt.
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