06-12-2012, 01:14
Das Klageverfahren hat nun begonnen. Ein Aktenzeichen wurde
mir vom SG am 01.12.12 mitgeteilt.
Heute lag ein Schreiben des JC in der Post. Ich hoffte zuerst,
das sei schon eine Reaktion auf die EA. Allerdings handelte es
sich dabei um einen Widerspruchsbescheid, in dem man mir
mitteilt, das man weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des
SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen.
Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.
mir vom SG am 01.12.12 mitgeteilt.
Heute lag ein Schreiben des JC in der Post. Ich hoffte zuerst,
das sei schon eine Reaktion auf die EA. Allerdings handelte es
sich dabei um einen Widerspruchsbescheid, in dem man mir
mitteilt, das man weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des
SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen.
Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.