06-12-2012, 01:23
(06-12-2012, 01:14)Sixteen Tons schrieb: ... weiterhin daran festhalte, den KindesunterhaltWörtlich genommen haben sie ja sogar recht. Der Unterhalt soll gar nicht "verteilt" werden, sondern aufgrund familienrechtlicher Festlegung von A nach B fließen. Das geht sie gar nichts an.
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des
SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen.
Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.
Aber....
Sie haben die Aufgabe, den Bedarf der Mitglieder (auch der zeitweisen) einer Bedarfsgemeinschaft zu decken und dabei zu berücksichtigen, welche Mittel in dieser BG tatsächlich zufließen und abfließen. Nur faktisch vorhandene Mittel können einen Bedarf decken.
Langer Rede kurzer Sinn: Klage gegen Widerspruchsbescheid einreichen!
Fristwahrend sofort:
Hiermit lege ich Klage gegen Bescheid Xyz ein. Begründung folgt.
Fertig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #