06-12-2012, 12:22
(05-12-2012, 20:07)beppo schrieb: Dass das in der Praxis oft ausgehebelt wird
Na, das meine ich doch. Es scheint ja eher gängige Praxis
zu sein, den SB zu drücken bevor ein Kind auf den Mindestunterhalt verzichten muß. Da ist bei einem Erwerbstätigen ja noch mehr Raum, bevor er auf Grundsicherungsniveau landet.
Mein RA meinte, bevor das Gericht in meinem Fall wegen beispielsweise 70 Euro Differenz zum SB eine Mangelfallberechnung anstellen würde, kann sich nach Ansicht des Gerichtes der U-Pflichtige das besser vom Munde absparen.