06-12-2012, 19:06
(06-12-2012, 12:22)Sixteen Tons schrieb: Da ist bei einem Erwerbstätigen ja noch mehr Raum, bevor er auf Grundsicherungsniveau landet.Grundsicherung ja aber damit muss sich ein Erwerbstätiger ja nicht zufrieden geben.
Wenn wir annehmen, dass Grundsicherung + KDU = 800,- dann stehen einem Erwerbstätigen nach SGBII ja schon 1.130,-€ plus Umgangskosten + GEZ + sonstige Vergünstigungen zur Verfügung. Gegenüber 1.000,- SB.
Und solange der Unterhalt nicht über dass eigene Einkommen steigt, wächst der Bedarf ja mit jedem € Unterhalt mit.