07-12-2012, 15:17
(07-12-2012, 14:50)masku schrieb: Erst die neue Kanzlei hat mich in ihrem Schreiben in Verzug gesetzt.
Bedeutet das, dass ich erst ab Dezember 2012 in Verzug bin oder ab Februar 2012, da ich ja im Februar 2012 Auskunft über meine Finanzen erteilt habe?
Verzug tritt erst mit Aufforderung ein, also Dezember 2012, solange der Anwalt sich nicht auf frühere Aufforderungen durch JA und Vorgängeranwalt abstützen kann.
(07-12-2012, 14:50)masku schrieb: KM pflegt ihre Mutter und erhält keine Leistungen aus der Pflegeversicherung- keine Ahnung wieso nicht.
Ist klar, KM nutzt das als Ausflucht um sich zu Deinen Lasten vom Unterhalt zu drücken. Das und fiktives Einkommen kannst Du ihr unterstellen, wobei ungewiss ist, ob der Richter das auch so sieht.
Beim Haus wird es beim negativen Wohnvorteil bleiben und der Bausparvertrag wird schwer angreifbar sein. Da würde ich lieber das Taschengeld sowie die eheliche Beistandspflicht des Ehemanns weiter verfolgen und so versuchen ihren Selbstbehalt drücken.