07-12-2012, 21:43
Der Gerichtsvollzieher kommt erst mal nach Hause, um die EV abzunehmen. Wenn man das verweigert, probiert er es noch einmal. Der Haftbefehl ist heisse Luft, erstens muss der Gläubiger die Kosten dafür vorstrecken und zweitens ist das nur Erzwingungshaft und keine Strafhaft. Eine Fahndung findet nicht statt, es gibt nur einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Selbst wenn einen jemand kriegt, reicht es die EV abzugeben und man ist das Thema sofort los.
Die EV hat für Leute, die eh Pleite sind keine weiteren problematischen Folgen. Die Kreditwürdigkeit ist ohnehin weg.
Die EV hat für Leute, die eh Pleite sind keine weiteren problematischen Folgen. Die Kreditwürdigkeit ist ohnehin weg.