07-12-2012, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-12-2012, 22:50 von Das Nerdliche Orakel.)
(07-12-2012, 20:46)Jessy schrieb: Ich sage das nur sehr ungern, aber aus persönlicher Erfahrung: Wenn du eine Ladung zur Eidesstaatlichen Versicherung erhältst und dem nicht nachkommst (oder natürlich die Schulden zahlst), wird ein Haftbefehl erlassen.Und ich sage aus persönlicher Erfahrung, dass ein Freund von mir schon vor über einem Jahr einen weißen Brief im gelben Umschlag erhalten hat, in dem stand, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorläge, und dass er überraschend jeder Zeit, auch nachts, verhaftet werden könne. Passiert ist bis jetzt gar nichts.
Er hat dem Obergerichtsvollzieher geantwortet. Ergebnis davon ist eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen wegen Beleidigung. Passiert ist auch in dieser Sache nichts.
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, weil er sich damit selbst als Schuldner bezeichnen würde. Es geht bei ihm um GEZ. Und er weigert sich, für etwas zu bezahlen, das er nicht bestellt hat.
Bei meinem Freund ist nichts zu holen, und er wird sich auch im Knast nicht zur Arbeit zwingen lassen.
Fazit: Macht setzt Recht, nicht umgekehrt. Und mein Freund hat den Juristen machtvoll LmiA gesagt.