08-12-2012, 00:04
Ein kontinuirlicher Umgang mit dem Vater dient dem Kindeswohl. Weitere begleitete Umgänge verzögern ein entspanntes Verhältnist der Vater-Kind Beziehung. Der Vater zeigt deutlich Interesse am Kind durch das Verfahren. Sollte eine Kindeswohlgefährdung die BU erfordern vorliegen so solle man diese nennen.
Also die dem Kindeswohl dienende Vater-Kind Beziehung gegen eine der Umgang einschränkenden Gründe ausspielen. Dann sollen sie den Vater halt direkt angreifen als kindeswohlgefährdent. So weit werden sie wohl nicht gehen.
Also die dem Kindeswohl dienende Vater-Kind Beziehung gegen eine der Umgang einschränkenden Gründe ausspielen. Dann sollen sie den Vater halt direkt angreifen als kindeswohlgefährdent. So weit werden sie wohl nicht gehen.