08-12-2012, 03:59
Hier stellt nun das Gericht mir zumindest anheim, einen eigenen Gutachter zu benennen, der bestätigen oder dementieren soll, dass ich öfter wie 2 x in der Woche Taxi in der Lage bin, Taxi zu fahren, oder ob das aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht möglich ist.
Nach § 109 SGG.
Muss mal schauen, was meine Rechtschutzversicherung dazu sagt.
lg
Robert
Nach § 109 SGG.
Muss mal schauen, was meine Rechtschutzversicherung dazu sagt.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.