08-12-2012, 13:06
(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: @wackelpuddingHat das irgendeine Bedeutung?
ich bin mit deinem fall nicht sonderlich vertraut,...
(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: ...aber wenn ich mich recht erinnere hast du ja umgang.3 Verfahren in 8 Jahren; vor dem 1. verfahren 4 Monate kein Kontakt. Zunächst mit generischer Formel - untauglich, wenn die Gegenseite instabil ist. Irgendwann läuft´s dann soweit aus dem Ruder, dass man(n) in ein neues Verfahren muß. Derzeit feste Termine bis einschließlich Januar 2013; Vereinbarung, bis Ende November 2012 sich auf 2013er-Termine zu verständigen: Auf schriftliche Vorschläge hat die KM bisher nicht reagiert...
Weder kann ich meinem Kind sagen, wie ab Februar der Umgang sein wird (Winterferien wäre es normalerweise wieder bei mir), noch dem Gutachter im ABR-Verfahren einen verbindlichen Termin für eine Interaktionsbeobachtung nennen...
Wer immer sich solche Verfahren ausgedacht hat, hat von kindlichen Befindlichkeiten entweder nicht den blassesten Schimmer oder sie interessieren ihn nicht.
Dann habe ich ´mal irgendwo ´was Rechtsphilosophisches gelesen: Die Würde des Gerichtes sei die Würde des Menschen, der vor Gericht geht, um im rechtsstaatlich gebotenen Rahmen für sein Recht zu streiten - denk´mal darüber ´nach, wieviel von der Würde eines Vaters nach einem familiengerichtlichen Verfahren noch übrig ist...
(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: ..., wenn er sich nicht dumm anstellt und eben nicht in die rechtfertigungsfalle tappt.Schlimm genug, wenn ein Gericht solche Fallen zuläßt... und -das impliziert ja Deine Aussage- sie zur Grundlage eines Beschlusses macht... Da darf man(n) dann schon fragen: Wie würdelos ist das eigentlich?
Sorry, Jessy, ich will Deinen Thread nicht mißbrauchen - aber hier scheint mir doch Kollege Blauauge unterwegs...
Wer nicht taktet, wird getaktet...