08-12-2012, 14:47
Der Schrieb mit den Vorwürfen ist ja nun schon einige Wochen alt. Unsere Reaktion darauf war, dem Gericht nur mitzuteilen, dass die Vorwürfe haltlos sind und wir uns daher eine Erwiderung an dieser Stelle sparen. Falls das Gericht es aber wünsche, würde mein LG gerne zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen - diesbezüglich möge uns das Gericht rechtzeitig Bescheid sagen. Darauf kam keine Reaktion, daher hoffen wir tatsächlich, dass die mütterlichen Aussagen keine Beachtung finden. Sollte Anwältin oder Richterin beim Anhörungstermin versuchen darauf einzugehen, wird mein LG nur sagen, dass er sich dazu nicht äußert, dass diesbezüglich ein Strafverfahren wegen Verleumdung anhängig ist und im übrigen das Gericht nicht mitgeteilt hat (wie erbeten), dass mein LG näher auf diese Sache eingehe. Falls sie dennoch extrem darauf rumreiten, wird mein LG einige stichhaltige Beweise dabei haben, um zumindest einige der "Anklagepunkte" zu widerlegen. Ich hoffe sehr, dass dies dann ausreichend ist, zumal ich es für unzumutbar halte, fünfzig Vorwürfe aus einer mehr als 3 Jahre zurückliegenden Beziehung zu widerlegen... Es ist ja schon lächerlich, dass die KM das jetzt als ach so kindeswohlgefährend anbringt, es damals aber nicht für nötig befunden hat, die Polizei oder dergleichen zu verständigen - geht ja immerhin nicht um Kavalierdelikte.
Was natürlich im Raum steht, ist möglicherweise die Anordnung eines Gutachtens. Dem würde mein LG aber nur dann zustimmen, wenn sich die (hat sie selbst schon zugegeben) psychisch angeknackste KM auch einem unterzieht.
Was natürlich im Raum steht, ist möglicherweise die Anordnung eines Gutachtens. Dem würde mein LG aber nur dann zustimmen, wenn sich die (hat sie selbst schon zugegeben) psychisch angeknackste KM auch einem unterzieht.