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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#8
(08-12-2012, 15:24)masku schrieb: Vielleicht kann mir einer der Experten mal ausrechnen mit welchem Unterhaltsbetrag ich rechnen muss.

Beispiel 1: Du zahlst 324,-€ Unterhalt

Beispiel 2 bei 1000,-€ Selbstbehalt der Mutter: Du zahlst 134,-€ Unterhalt

Beispiel 2 bei 650,-€ Selbstbehalt der Mutter: Du zahlst 106,-€ Unterhalt

Wobei ich jetzt den zu deckenden Bedarf des Kindes jeweils bei 402,-€ belassen habe.
Bei einem höheren Einkommen der Mutter (auch fiktiv) muss der Bedarf aber angepasst werden. Da die Mutter jedoch bei Unterstellung eines fiktiven Einkommens den größeren Haftungsanteil trägt, würde diese durch einen höheren Bedarf auch stärker belastet als du.
Daher nehme ich an, dass ein gegnerischer Anwalt immer versuchen wird den Bedarf nicht steigen zu lassen.

Edit:
Ich habe gerade noch mal die Quotelung mit den Zahlen des Anwaltes unter Zugrundelegung eines Selbstbehaltes von 950,-€ durchgeführt.
Hiernach hättest du einen Anteil von 319,-€ zu zahlen.
Also immer noch weniger als der vom Anwalt gnädigerweise zugedachte Betrag von 329,-€.
Bei den Zahlen des Anwaltes ist aber der Vorwegabzug des Kindesunterhaltes für das 8-jährige Kind noch nicht berücksichtigt.
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von Eifelaner - 08-12-2012, 18:16

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