DUS schrieb:Vollstreckung ist nicht gleich EV, oder sehr ich das falsch?
Richtig, Vollstreckung und Eidesstattliche Versicherung sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
DUS schrieb:Der Gläubiger müsste doch erst nach fruchtloser Pfändung die EV in Auftrag geben...
Der Gläubiger kann einen Kombiauftrag erteilen, so dass während der erfolglosen Pfändung gleich zur EV übergegangen werden kann.
DUS schrieb:... oder soll ich doch gleich die EV abgeben?
In vorauseilendem Gehorsam würde ich die EV keinesfalls abgeben, sondern nur nach Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher.