08-12-2012, 19:32
Die Vollstreckung ist der generelle Versuch, die Forderung mit Hilfe eines Gv durchzusetzen.
Die EV (Eidesstattliche Versicherung) ist ein Teil davon. (Inzwischen heißt die auch anders. Ich glaube Vermögensaufstellung oder so ähnlich.)
Die wird immer dann verlangt, wenn der Gv deine Goldbarren nicht selbst gefunden hat.
Du hast du ihm dann aufzuschreiben, in welchen Geldspeichern deine Goldbarren liegen und wie viel die wert sind.
Wenn du dich weigerst, kann Beugehaft angeordnet werden.
Aber wie gesagt, wenn du dich dort nicht mehr nach der Seife bücken magst, kannst du gegen Unterschrift gleich wieder raus.
Die EV (Eidesstattliche Versicherung) ist ein Teil davon. (Inzwischen heißt die auch anders. Ich glaube Vermögensaufstellung oder so ähnlich.)
Die wird immer dann verlangt, wenn der Gv deine Goldbarren nicht selbst gefunden hat.
Du hast du ihm dann aufzuschreiben, in welchen Geldspeichern deine Goldbarren liegen und wie viel die wert sind.
Wenn du dich weigerst, kann Beugehaft angeordnet werden.
Aber wie gesagt, wenn du dich dort nicht mehr nach der Seife bücken magst, kannst du gegen Unterschrift gleich wieder raus.