08-12-2012, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-12-2012, 20:13 von Das Nerdliche Orakel.)
(08-12-2012, 19:32)beppo schrieb: Wenn du dich weigerst, kann Beugehaft angeordnet werden.Und selbst wenn das angeordnet wird, liegt es in der Willkür des Gerichtsvollziehers.
Ich habe auch gelesen - man hat mir einen Wust an Paragrafen gezeigt, woraus das hervorgehen kann (typisch Rechtsstaat) - , dass dem zu Verhaftenden erst bei seiner Verschleppung der Haftbefehl gezeigt werden müsse, und unterschrieben sein braucht der wohl auch nicht mehr.
(08-12-2012, 19:32)beppo schrieb: Aber wie gesagt, wenn du dich dort nicht mehr nach der Seife bücken magst, kannst du gegen Unterschrift gleich wieder raus.Nicht bücken, sondern beugen.