08-12-2012, 23:25
Die Anwältin lässt sich wie gesagt seitenweise über die dramatischen Zustände während der Beziehung aus. Und im weiteren wird dann etwa so formuliert "Auf Grund der vorgenannten Vorfälle fürchtet die KM zurecht um die körperliche und seelische Integrität ihrer Kinder, so dass ein Umgang - wenn überhaupt - allenfalls in Begleitung außenstehender Dritter zu gewähren wäre."
Wie gesagt, im Prinzip ist es für jeden normal denkenden Menschen einfach lächerlich.
Worauf auch noch lange rumgeritten wird, ist, dass die KM und mein LG eine BDSM-Beziehung geführt haben - da wird seitenweise auf Moralapostel gemacht, während die KM allerdings aktuell z.B. immer noch in der gleichen Online-BDSM-Community rumgeistert, in der sie damals meinen LG kennengelernt hat...
Und bevor sich jetzt auch hier noch die ersten Moralapostel aufschwingen: Schon der BGH hat festgestellt, dass BDSM nicht sittenwidrig ist, und das OLG Hamm hat 2006 festgestellt, dass eine BDSM-Neigung der Erziehungsfähigkeit nicht entgegensteht.
Wie gesagt, im Prinzip ist es für jeden normal denkenden Menschen einfach lächerlich.
Worauf auch noch lange rumgeritten wird, ist, dass die KM und mein LG eine BDSM-Beziehung geführt haben - da wird seitenweise auf Moralapostel gemacht, während die KM allerdings aktuell z.B. immer noch in der gleichen Online-BDSM-Community rumgeistert, in der sie damals meinen LG kennengelernt hat...
Und bevor sich jetzt auch hier noch die ersten Moralapostel aufschwingen: Schon der BGH hat festgestellt, dass BDSM nicht sittenwidrig ist, und das OLG Hamm hat 2006 festgestellt, dass eine BDSM-Neigung der Erziehungsfähigkeit nicht entgegensteht.