08-12-2012, 23:44
(08-12-2012, 23:25)Jessy schrieb: Die Anwältin lässt sich wie gesagt seitenweise über die dramatischen Zustände während der Beziehung aus.Na und? Anwälte erzählen immer einen vom Pferd.
Ich habe schon lange Texte gelesen, wo immer etwas von "Beweis: ..." stand. Am Ende hat der Kläger das Verfahren verloren, weil das Grundstück, um das es ging, gar nicht sein Grundstück war.
Die schwarzen Vögel sind einfach nur lächerlich.
(08-12-2012, 23:25)Jessy schrieb: Worauf auch noch lange rumgeritten wird, ist, dass die KM und mein LG eine BDSM-Beziehung geführt haben - da wird seitenweise auf Moralapostel gemacht, während die KM allerdings aktuell z.B. immer noch in der gleichen Online-BDSM-Community rumgeistert, in der sie damals meinen LG kennengelernt hat...Leute, die Sexualität und Gewalt vermischen, halte ich für schlechte Vorbilder, die besser keinen Einfluss auf Kinder haben sollten.
Und bevor sich jetzt auch hier noch die ersten Moralapostel aufschwingen: Schon der BGH hat festgestellt, dass BDSM nicht sittenwidrig ist, und das OLG Hamm hat 2006 festgestellt, dass eine BDSM-Neigung der Erziehungsfähigkeit nicht entgegensteht.
In diesem Fall trifft der Vorwurf auf beide zu, ist also kein Argument gegen den Vater.
Dass Gerichte das anders sehen, ist verständlich. Das ist nämlich die institutionalisierte Geilheit auf Macht und Unterwerfung.