09-12-2012, 22:00
dazu ein paar fragen:
da unterhaltsvorschuss gezahlt wird, ist mein kind doch gar nicht gläubiger der forderung, insofern scheidet vkh doch vvh aus, oder nicht?
zum zweiten hätte die km doch kostenfrei im laufe des letzen jahres eine beistandschaft einrichten können, insofern ist ihre rechtsverteidigung doch mutwillig, oder nicht?
da unterhaltsvorschuss gezahlt wird, ist mein kind doch gar nicht gläubiger der forderung, insofern scheidet vkh doch vvh aus, oder nicht?
zum zweiten hätte die km doch kostenfrei im laufe des letzen jahres eine beistandschaft einrichten können, insofern ist ihre rechtsverteidigung doch mutwillig, oder nicht?