09-12-2012, 22:17
Ob die KM nun eine Beistandschaft einrichtet (kostet den Staat Geld) oder VKH beantragt (kostet den Staat auch Geld) bleibt wohl ihr überlassen, da ist keine Mutwilligkeit erkennbar.
Dein Kind ist tatsächlich nicht Gläubiger der UV-Summe. Aber hier wird ja der Mindestunterhalt eingeklagt, und da ist das Kind (jedenfalls für die Zukunft) Berechtigter.
Dein Kind ist tatsächlich nicht Gläubiger der UV-Summe. Aber hier wird ja der Mindestunterhalt eingeklagt, und da ist das Kind (jedenfalls für die Zukunft) Berechtigter.