09-12-2012, 22:34
ja, aber
die forderung wird rückwirkend geltend gemacht.
außerdem ändert das juristisch gar nichts. solange unterhaltsvorschuss bezogen wird ist, er nicht der gläubiger. ich bin versucht zu schreiben basta.
formal müsste km ja erstmal auf den vorschuss verzichten. tut sie aber nicht.

die forderung wird rückwirkend geltend gemacht.
außerdem ändert das juristisch gar nichts. solange unterhaltsvorschuss bezogen wird ist, er nicht der gläubiger. ich bin versucht zu schreiben basta.

formal müsste km ja erstmal auf den vorschuss verzichten. tut sie aber nicht.