09-12-2012, 22:45
@Skipper...
Hier hast du mal besagte U-Regelung zum lesen. Die stammt vom 29.08.08
………………………
5.
Die Parteien stimmen auch darin überein, dass fortan der Antragsgegner und Vater regelmäßig Umgang mit dem gemeinsamen Sohn XXXXX-XXXX-XXXXXX pflegen können soll.
Konkret nimmt der Antragsgegner und Vater an jedem 2. Wochenende Umgang mit XXXXX-XXXX XXXXXX war, dies bis Ende Oktober 2000 an jeden 2. Wochenende, beginnend mit dem Wochenende 6.9.08, jeweils samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und sonntags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, wobei ab 01.11.08 dann an jeden 2. Wochenende der Umgang mit Übernachtung von samstags 09:00 Uhr – sonntags 17:00 Uhr stattfindet. Zusätzlich zu den 2-wöchentlichen Umgangswochenenden nimmt der Antragsgegner und Vater an einem Tag in jeder Kalenderwoche entsprechend seines Dienstplanes, nach vorheriger Absprache mit der Antragstellerin und Mutter, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Umgang wahr….
Hier hast du mal besagte U-Regelung zum lesen. Die stammt vom 29.08.08
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Die Parteien stimmen auch darin überein, dass fortan der Antragsgegner und Vater regelmäßig Umgang mit dem gemeinsamen Sohn XXXXX-XXXX-XXXXXX pflegen können soll.
Konkret nimmt der Antragsgegner und Vater an jedem 2. Wochenende Umgang mit XXXXX-XXXX XXXXXX war, dies bis Ende Oktober 2000 an jeden 2. Wochenende, beginnend mit dem Wochenende 6.9.08, jeweils samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und sonntags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, wobei ab 01.11.08 dann an jeden 2. Wochenende der Umgang mit Übernachtung von samstags 09:00 Uhr – sonntags 17:00 Uhr stattfindet. Zusätzlich zu den 2-wöchentlichen Umgangswochenenden nimmt der Antragsgegner und Vater an einem Tag in jeder Kalenderwoche entsprechend seines Dienstplanes, nach vorheriger Absprache mit der Antragstellerin und Mutter, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Umgang wahr….
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.