21-03-2009, 22:21
Urteil vom 18.03.2009
Die Mutter wollte nach einer Ehescheidung den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen. Der geschiedene Vater hatte der Namensänderung widersprochen. Die Klägerin, so der Vater, verfolge damit das Ziel, die letzten Bindungen der Tochter zum Vater zu rauben.
Die Landeshauptstadt Kiel als zuständige Behörde hatte den Antrag der Mutter abgelehnt. Dem folgte das Gericht mit der Begründung, die Änderung des Vornamens sei für das Wohl des Kindes nicht erforderlich, es gäbe keinen wichtigen Grund.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7607.htm
Auf was für Ideen die Mütter kommen.
Die Mutter wollte nach einer Ehescheidung den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen. Der geschiedene Vater hatte der Namensänderung widersprochen. Die Klägerin, so der Vater, verfolge damit das Ziel, die letzten Bindungen der Tochter zum Vater zu rauben.
Die Landeshauptstadt Kiel als zuständige Behörde hatte den Antrag der Mutter abgelehnt. Dem folgte das Gericht mit der Begründung, die Änderung des Vornamens sei für das Wohl des Kindes nicht erforderlich, es gäbe keinen wichtigen Grund.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7607.htm
Auf was für Ideen die Mütter kommen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.