10-12-2012, 09:40
Moin Dzombo.
Unterhalt, Umgang, Sorgerecht...
Statt sauber zu trennen, ziehst Du auch noch das Adoptionsverfahren mit rein.
Da Du für Deinen leiblichen Sohn nicht sorgeberechtigt bist, also nicht erziehungsberechtigt, wird es im Umgangsverfahren kein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit geben. Wenn überhaupt wird geprüft, ob der Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist
Im Adoptionsverfahren werden mW andere Dinge gepruft.
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Unterhalt, Umgang, Sorgerecht...
Statt sauber zu trennen, ziehst Du auch noch das Adoptionsverfahren mit rein.
Da Du für Deinen leiblichen Sohn nicht sorgeberechtigt bist, also nicht erziehungsberechtigt, wird es im Umgangsverfahren kein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit geben. Wenn überhaupt wird geprüft, ob der Umgang mit dem Kindeswohl vereinbar ist
Im Adoptionsverfahren werden mW andere Dinge gepruft.
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