10-12-2012, 10:48
(10-12-2012, 10:03)Dzombo schrieb: @Camper1955...
Ich wollte lediglich eine Auskunft darüber, ob es sinnvoll ist, meinen Teil der Kosten für den Antrag auf Regelung von Umgang sofort in voller Höhe bereitzustellen, oder eben nicht. Eine völlig banale Frage also.
Diese Frage richtest Du aber doch besser an einen Anwalt, wie an die Forengemeinde.
Als total rechtsunkundiger Mensch lautet meine Auskunft "je nach dem."
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.