10-12-2012, 11:43
Für die Differenz Vorschuß - Mindestunterhalt ist das Kind auf jeden Fall Gläubiger, soweit die KM nicht noch andere Leistungen bezogen hat.
Und wenn du dir so sicher bist, dass es nicht geht, was fragst du dann hier überhaupt?
Und wenn du dir so sicher bist, dass es nicht geht, was fragst du dann hier überhaupt?