21-03-2009, 22:43 
		
	
	
		Wie sieht es aus, wenn die Voraussetzung:
- das Kind ist mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, wo es die Wochenenden verbringt.
nicht erfüllt werden kann, weil die Kindesmutter den Meldebogen nicht mit-unterschreibt.
Kann Mann diese Unterschrift außergerichtlich erzwingen oder muss Mann sie einklagen?
	
	
	
	
- das Kind ist mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet, wo es die Wochenenden verbringt.
nicht erfüllt werden kann, weil die Kindesmutter den Meldebogen nicht mit-unterschreibt.
Kann Mann diese Unterschrift außergerichtlich erzwingen oder muss Mann sie einklagen?

 
 

 
