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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#14
(21-03-2009, 22:52)p schrieb: Spart der Vater Steuern, so kann der Unterhalt steigen.

Apropos Steuern:
Eine formlose Erklärung, daß man aus der Gemeinschaft der Steuerzahler austritt, reicht zu.
Abzusenden an den Bundestag, da dieser ja die Gestze erläßt und fertig ist der Lack.
Den Text als Vorlage und Adresse gibts bei mir - PN reicht zu.
(21-03-2009, 22:52)p schrieb: Ich habe schon von Vätern gehört, die den Nebenwohnsitz ohne mütterliche Unterschrift angemeldet haben.

Das ist ohne Weiteres möglich.

Das Einwohnermeldeamt gibt es ja nicht mehr. Jetzt heißt das Ding BÜRGERBÜRO, wo man sich an-und ummelden kann, Reisepässe beantragt oder auch polizeiliche Führungszeugnisse.

Was man wissen muß:
Man muß sich nicht mehr hier ab - und dort anmelden.
Das macht man in einem Gang.
Meldest Du Dich um oder an, wirst Du so ganz beiläufig gefragt, ob Du sehr hoch wohnst und schnell antwortest Du "Nööööö, nur innen ersten Stock!"
Reicht zu, denn im Meldeprogramm ist aufgeführt:
Strasse
Hausnummer
Haus mit XXX Wohnungen und XXX Zimmern auf XXX Etagen

Nun kann der Beamte erkennen, wieviel Personen auf welcher Etage in welcher Wohnung in wieviel Zimmern wohnen und er trägt Dich dazu.
Da unsere Beamten zudem bereits seit 2 Jahren miteinander vernetzt sind, können sie also mal fix nach XY kucken und erkennen, wer wo wohnt.
Ist ein Beamtenfuzzi ein ganz Fixer, kuckt er in das Programm, testet Deine abgemeldete Adresse, weiß sofort Bescheid und das war`s.

Gegen Gebühr bekommst Du sogar Auskunft, wer wo wohnt.
Dazu mußt Du aber Vornamen, Nachnamen und Adresse kennen - dann bekommst Du eine Bestätigung über die (An)Meldung.
.... aber das ist das Eine - wer will aber was gegen Untervermietung sagen??? Und das ist keine Bedarfsgemeinschaft.
So, jetzt will ich mal Boxen kucken. Klitschko wird`s schon richten.
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von Max - 21-03-2009, 23:36

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