10-12-2012, 22:23
unter § 1605 steht doch nur: Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
Und das hab ich ja mehr als erfüllt
Und das hab ich ja mehr als erfüllt