10-12-2012, 22:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 22:31 von Camper1955.)
@ibu400
Genau. Auf der zweiten Seite stehen Deine Werbungskosten und gegebenenfalls Deine Sonderausgaben, sowie Deine aussergewöhnlichen Belastungen.
Den § 1605 BGB würde ich vom Internet mit Copy/Paste übernehmen und nachfragen, wo etwas von persönlichen Verhältnissen steht.
lg
Robert
Genau. Auf der zweiten Seite stehen Deine Werbungskosten und gegebenenfalls Deine Sonderausgaben, sowie Deine aussergewöhnlichen Belastungen.
Den § 1605 BGB würde ich vom Internet mit Copy/Paste übernehmen und nachfragen, wo etwas von persönlichen Verhältnissen steht.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.