10-12-2012, 23:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 23:05 von Camper1955.)
@ibu
Für den Gesetzgeber ändern sich im Familienrecht nur Deine wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht Deine persönlichen.
Das was Du schreibst ist Sozialrecht und das solltest Du möglichst getrennt halten, sofern Du nicht auf (ergänzendes) ALG II angewiesen bist.
lg
Robert
Für den Gesetzgeber ändern sich im Familienrecht nur Deine wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht Deine persönlichen.
Das was Du schreibst ist Sozialrecht und das solltest Du möglichst getrennt halten, sofern Du nicht auf (ergänzendes) ALG II angewiesen bist.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.