So....
Mit Spannung erwartet, das vorläufige Ende unseres Gerichtsweges. Man möge mir verzeihen, dass ich es ausführlicher beschreibe, aber ich hab mich gestern bei den Schilderungen meines LG an einigen Stellen fast weggeworfen vor Lachen, und möchte das nicht vorenthalten. Wer ungeduldig ist, findet weiter unten unter "Fazit" die eigentlichen Ergebnisse.
Der Prozeß könnte unter dem Titel "Wie ein kleines Kind die Weichen stellt..." laufen.
-----------------------------------
Mein LG sitzt im Vorraum der Verhandlungszimmer. Wie das Schicksal so will, kommen die Richterin (geschätzt 35, vielleicht 40 Jahre alt) sowie KM nebst RAttin gleichzeitig die Treppe rauf. Und wie das "Glück" so spielt, hat die KM keine Betreuung für die beiden Mädels gefunden und hat sie demnach dabei. Die größere der beiden Mädchen (4 und 2) stürmt, als sie meinen LG sieht, auf ihn zu, fällt ihm um den Hals und fängt munter an zu erzählen, wie sehr sie sich freut ihn zu sehen, und ob sie wieder spielen können, und ob er ihr das Buch vorliest, das sie dabei hat...
Die Richterin fragt ob alle anwesend sind (JA-Vertreter ist inzwischen auch dazu gekommen) und man beginnen könne. Sie bittet alle ins Besprechungszimmer. Die große Tochter klebt immer noch am Hals ihres Vaters. Erst durch gutes Zureden lassen sich beide Kinder dazu bewegen, mit dem Wachmann mitzugehen, der sich bereit erklärt hat aufzupassen. Die Große sagt noch laut zu meinem LG "Ich will aber lieber bei dir bleiben!".
Kurz entgleisen noch der KM die Gesichtszüge, als sie sieht, dass mein LG einen großen Ordner und ein recht auffälliges rotes Buch dabei hat - ein Tagebuch von ihr von vor mehreren Jahren aus der Beziehungszeit.
Dann geht`s los mit dem Eigentlichen.
Der erste Satz der Richterin:
"Dass es angeblich Probleme bei der Bindung der Kinder zum Vater gibt, haben wir ja gerade schon abgehakt, oder? Ja? Gut.
Dann frage ich jetzt - entgegen des üblichen Prozederes - doch gleich mal lieber die Gegenseite: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag (war Umgangsausschluss, allenfalls dauerhaft begleiteter Umgang)?"
Darauf fängt die RAttin der KM an zu erzählen, dass die KM ja gesundheitliche Probleme hätte und Schwierigkeiten mit dem KV wegen der komplizierten Beziehung und so weiter.
Die Richterin unterbricht nach kurzer Zeit: "Jetzt frage ich nochmal: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag? Was KONKRET möchten Sie?"
Die RAttin fängt wieder an auszuholen und wird abermals von der Richterin unterbrochen: "Jetzt hören Sie mal auf mit den Geschichten, und Ihre Anträge vergessen wir auch gleich, denn die haben nichts - aber auch gar nichts - mit dem Wohl der Kinder zu tun. Hier geht es nicht um die Mutter, sondern um die Kinder. Als Basis stelle ich also jetzt mal den Vorschlag des KVs, welcher der KM schon mehrmals unterbreitet worden ist, zur Diskussion."
Die Richterin teilt mir, dass sie den Vorschlag insgesamt sehr gut findet, allerdings zu langfristig. Sie fragt die KM, ob sie denn grundsätzlich damit einverstanden sei. Die RAttin will anfangen und wird von der Richterin angefahren: "Ich habe Ihre Mandantin gefragt." Die KM sagt, sie wäre damit schon einverstanden.
Es wird ein Beschluss über acht Monate festgelegt, mein KV wird - als der deutlich reifere und emotional stabilere Part - nochmals dazu angehalten, weiter an einer Elternkommunikation zu arbeiten. Im Oktober müssen KM und KV sich nochmal zusammensetzen. Das Thema Übernachtungen ist vorerst vertagt, wegen des Alters der Kinder und da das im Weiteren in ein paar Monaten zwischen den Eltern geklärt werden soll.
O-Ton der Richterin: "Frau KM, sie haben es dem KV bisher so schwer wie irgend möglich gemacht. Wir halten hier mal fest, dass Sie sehr jung Mutter geworden sind und noch einiges dazu lernen müssen. Ich erwarte von Ihnen, dass das jetzt auch passiert."
Der JA-Mitarbeiter wird noch kurz gefragt, ob er denn BU und Elterngespräche noch für nötig hält, und meint ganz trocken: "BU wäre schon nach dem ersten Mal nicht mehr nötig gewesen, und die Elterngespräche bei der Frau xyz haben wohl nichts gebracht, das klären die Eltern scheinbar leichter unter sich. Ich stelle also die JA-Hilfen ein, werde aber die Sache im Auge behalten."
Dann ging es noch darum, ob und wie weit uns die KM zu den Umgängen entgegenkommen muss. Die Richterin legt 40 km fest, worüber sich die RAttin etwas mokiert, weil die Umgangskosten ja normalerweise vom KV zu tragen seien, und wird prompt wieder zurechtgewiesen, dass es sich hier ja nicht um einen normalen Fall handle und sie froh sein könne, dass die Richterin nicht noch mehr festlegt.
Danach ging es noch um Sorgerecht und Ordnungsmittel.
Die Richterin verfügt, dass das Sorgerecht vorerst bei der Mutter verbleibt, da es abgesehen von den Umgangsproblemen noch keinen direkten Anhalt gibt es ihr zu nehmen, gemeinsame Sorge mache schon allein wegen der Entfernung keinen Sinn, sagt aber zur KM folgendes, als mein LG nochmal wegen der Ordnungsmittel drängelt:
"Dass bei Ihnen eine Bindungsintoleranz vorliegt, ist völlig klar. Sie haben jetzt also bis Oktober Zeit, sich NACHHALTIG kooperativ zu zeigen und zu beweisen, dass Sie erziehungsfähig sind und sich an Absprachen halten."
Dann, ganz trocken, an den KV gewandt: "Falls das mit dem Umgang, der Wohlverhaltenspflicht und den Absprachen nicht klappt, wird dann eben im Oktober das ABR auf das JA übertragen - ist das vorerst Ordnungsmittel genug für Sie?"
Beim Thema Vergleich oder Beschluss hat die RAttin kräftig schlucken müssen, da mein LG auf einen Beschluss bestanden hat, was seitens der Richterin auch akzeptiert wurde.
Ganz kurz kam nochmal zur Sprache, dass mein LG ja einmal zum LG der KM gesagt hatte: "Entweder du adoptierst die Kinder, oder ich will sie sehen." Da wollte die Richterin wissen, ob das wahr sein. Mein LG meinte nur: "Ja." Überraschte Gesichter. Dann fügte er hinzu: "Allerdings war das etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Ich komme selbst aus einer Scheidungsfamilie, und mir war klar, dass soetwas womöglich an den Kindern ausgeht. Natürlich ist für die Kinder ein Aufwachsen mit ihrem Vater wichtig - aber wichtiger noch ist ein unbelastetes Aufwachsen mit einer Familie. Allerdings - mich nur zurückzuziehen und weiter zu zahlen, kam auch nicht in Frage. Zumal der KM ja das finanzielle Thema nicht ganz unwichtig war. Ausserdem gibt es da inzwischen noch ein kleines Problem mit der Wertevermittlung."
Daraufhin meinte die Richterin: "Über den rechtsradikalen Hintergrund des LG der KM bin ich informiert. Herr LG wäre daher für eine Adoption ohnehin keine geeignete Person. Frau KM hat ja jetzt ohnehin einige Aufgaben vor sich, da kann sie auch gleich nochmal ihre Werteeinstellung überdenken."
Zum Schluss geht es noch um die von der KM getätigten Vorwürfe.
Die Richterin wirft einen Blick auf (nicht in!) den Ordner des KVs und sagt an die KM gewandt: "Wenn ich mir die Unterlagenmenge des KVs nur mal so betrachte, nehme ich an, dass er einiges von Ihren beweislosen Darstellungen beweiskräftig wiederlegen kann. Außerdem - " dann zieht sie einen Wisch aus ihren eigenen Unterlagen "Habe ich hier ein Führungszeugnis des KV und einige weitere Informationen - wenn ich mir die so ansehe, weiß ich, was von Ihren Aussagen zu halten ist, Frau KM."
Die KM zieht also zum einen ihre Aussagen zurück, zum anderen sagt die Richterin noch zu ihr:
"Sie erhalten hiermit die gerichtliche Auflage, über diese Aussage und den Inhalt in Zukunft Stillschweigen zu bewahren. Falls Sie dagegen verstoßen, wird das mit Geldbuße bis 25.000 € oder mit Freiheitsstrafe bis 10 Jahre geahndet werden."
Zu RAttin der KM sagte die Richterin noch: "Dass Sie diese Aussagen überhaupt niedergeschrieben haben, muss ich deutlich rügen. Insgesamt - auch wenn ich mir ansehe, wie lange Herr KV versucht hat Sie zu einer außergerichtlichen Lösung zu überreden und wie lange Ihre jeweiligen Antworten auf sich haben warten lassen, muss ich annehmen, dass Sie entweder eine sehr schlechte Anwältin sind, oder dass Sie ihren Terminkalender nicht im Griff haben und zu viele Fälle annehmen."
Die jeweiligen Prozeßkosten sind von der jeweiligen Partei selbst zu tragen, die eigentlichen Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Irgendwann im Laufe des Gespräches hat mein LG noch auf etwas hingewiesen (mir ist gerade entfallen worum es ging), worauf die Richterin meinte "Herr KV, dachten Sie, ich habe Ihre Anträge nicht gelesen? Ich habe ALLE Unterlagen zum Fall gelesen. Einen schönen Gruß im Übrigen an Ihren rechtlichen Beistand, hier hat offensichtlich jemand mit langjähriger Erfahrung viel Mühe und Zeit investiert." (Die Frage nach der Nichtanwesenheit des rechtlichen Beistandes kam vorher schonmal, da meinte mein LG einfach, der sei nicht hier weil er unnötige Kosten vermeiden wolle, was die Richterin auch sehr wohlwollend aufgenommen hat.) :-D
Gegen Ende sagte die Richterin noch: "Ich möchte Sie beide hier nicht wieder sehen." Dann wendet sie sich nochmal an die KM: "Falls Sie aber wieder hier vor Gericht stehen, werden Sie wieder vor mir stehen, und ich werde mich an ALLES erinnern, was hier besprochen, vereinbart und angekündigt wurde."
Ganz am Ende - und das war schon irgendwie mein persönliches Highlight - wendet sich die Richterin nochmal beiläufig an die KM und RAttin: "Achja - die Entscheidung zur VKH hat ein Kollege getroffen, der nicht in den Fall eingelesen war. Da Sie das Verfahren nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar entschieden darauf hingearbeitet haben, wird die Entscheidung zur VKH widerrufen. Sie tragen Ihre Kosten selbst. Das geht Ihnen noch in gesonderter Post zu."
Bei der Verabschiedung kam die RAttin der KM noch zu meinem LG und meinte: "Ich bin zwar nicht gerne Verliererin, aber ich bin zumindest eine faire Verliererin. Es ist mir bisher noch nie passiert, dass ich im Gerichtssaal so untergegangen bin. Entweder Sie haben wirklich einen sehr sehr guten Anwalt, oder Sie sind ein Naturtalent."
KM und RAttin haben sich beim Hinausgehen noch ziemlich gefetzt, die KM war sichtlich schockiert, die RAttin einfach platt.
So, ich hoffe ich hab nix wesentliches vergessen, falls doch, reiche ich es noch stückchenweise nach.
---------------------------------
Fazit:
- Mindestens einmal pro Monat Umgang, in der Regel freitags, bis Juli jeweils mindestens vier Stunden, danach mindestens sechs Stunden, also wie von uns gewünscht. Kein offizieller BU mehr, aber die nächsten drei Mal, das haben wir ja auch so vorgeschlagen und wurde von der Richterin mehr als wohlwollend aufgenommen, ist die KM aus Kulanz unsererseits noch mit dabei.
- Die KM muss uns 40 km entgegenkommen zu den Umgängen (immerhin 1/8 der Strecke ).
- Aussagen der KM wurden zurückgezogen, gerichtliche Unterlassung angeordnet.
- Sorge bleibt bei der KM, aber Übertragung ans JA wurde angedroht, falls sie nicht spurt.
- KM und KV müssen sich im Oktober wieder zusammensetzen.
- KM bekommt doch keine VKH.
- Verfahrenkosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich persönlich hätte mir etwas Langfristigeres gewünscht und auch ein paar mehr schriftliche Details (Geburtstage, Feiertage, etc.). Allerdings bin ich erstaunt über die sehr sehr deutliche Rüge der Richterin an KM und RAttin und den insgesamten Tenor des Verfahrens, der allzu deutlich sagt, dass die Richterin wünscht, dass KM und KV ohne Gericht auskommen, sie aber überhaupt kein Problem damit hat, dem kräftig und deutlich nachzuhelfen.
Im Großen und Ganzen werte ich es also als absoluten Erfolg, da das Wesentliche sehr deutlich sichergestellt wurde.
Gespannt darf man natürlich sein, wie gut sich die KM an den Beschluss hält, oder ob sie die "Spielräume" zum Negativen hin ausnutzt. Allerdings rechne ich aktuell doch damit, dass sie nun "mitarbeitet", immerhin ist ihr der (teilweise) Sorgerechtsverlust schon angedroht.
Einen herzlichen Dank an alle hier im Forum, die mitgedacht und mitgeholfen haben.
Mit Spannung erwartet, das vorläufige Ende unseres Gerichtsweges. Man möge mir verzeihen, dass ich es ausführlicher beschreibe, aber ich hab mich gestern bei den Schilderungen meines LG an einigen Stellen fast weggeworfen vor Lachen, und möchte das nicht vorenthalten. Wer ungeduldig ist, findet weiter unten unter "Fazit" die eigentlichen Ergebnisse.
Der Prozeß könnte unter dem Titel "Wie ein kleines Kind die Weichen stellt..." laufen.
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Mein LG sitzt im Vorraum der Verhandlungszimmer. Wie das Schicksal so will, kommen die Richterin (geschätzt 35, vielleicht 40 Jahre alt) sowie KM nebst RAttin gleichzeitig die Treppe rauf. Und wie das "Glück" so spielt, hat die KM keine Betreuung für die beiden Mädels gefunden und hat sie demnach dabei. Die größere der beiden Mädchen (4 und 2) stürmt, als sie meinen LG sieht, auf ihn zu, fällt ihm um den Hals und fängt munter an zu erzählen, wie sehr sie sich freut ihn zu sehen, und ob sie wieder spielen können, und ob er ihr das Buch vorliest, das sie dabei hat...
Die Richterin fragt ob alle anwesend sind (JA-Vertreter ist inzwischen auch dazu gekommen) und man beginnen könne. Sie bittet alle ins Besprechungszimmer. Die große Tochter klebt immer noch am Hals ihres Vaters. Erst durch gutes Zureden lassen sich beide Kinder dazu bewegen, mit dem Wachmann mitzugehen, der sich bereit erklärt hat aufzupassen. Die Große sagt noch laut zu meinem LG "Ich will aber lieber bei dir bleiben!".
Kurz entgleisen noch der KM die Gesichtszüge, als sie sieht, dass mein LG einen großen Ordner und ein recht auffälliges rotes Buch dabei hat - ein Tagebuch von ihr von vor mehreren Jahren aus der Beziehungszeit.
Dann geht`s los mit dem Eigentlichen.
Der erste Satz der Richterin:
"Dass es angeblich Probleme bei der Bindung der Kinder zum Vater gibt, haben wir ja gerade schon abgehakt, oder? Ja? Gut.
Dann frage ich jetzt - entgegen des üblichen Prozederes - doch gleich mal lieber die Gegenseite: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag (war Umgangsausschluss, allenfalls dauerhaft begleiteter Umgang)?"
Darauf fängt die RAttin der KM an zu erzählen, dass die KM ja gesundheitliche Probleme hätte und Schwierigkeiten mit dem KV wegen der komplizierten Beziehung und so weiter.
Die Richterin unterbricht nach kurzer Zeit: "Jetzt frage ich nochmal: Haben Sie Änderungen zu ihrem Antrag? Was KONKRET möchten Sie?"
Die RAttin fängt wieder an auszuholen und wird abermals von der Richterin unterbrochen: "Jetzt hören Sie mal auf mit den Geschichten, und Ihre Anträge vergessen wir auch gleich, denn die haben nichts - aber auch gar nichts - mit dem Wohl der Kinder zu tun. Hier geht es nicht um die Mutter, sondern um die Kinder. Als Basis stelle ich also jetzt mal den Vorschlag des KVs, welcher der KM schon mehrmals unterbreitet worden ist, zur Diskussion."
Die Richterin teilt mir, dass sie den Vorschlag insgesamt sehr gut findet, allerdings zu langfristig. Sie fragt die KM, ob sie denn grundsätzlich damit einverstanden sei. Die RAttin will anfangen und wird von der Richterin angefahren: "Ich habe Ihre Mandantin gefragt." Die KM sagt, sie wäre damit schon einverstanden.
Es wird ein Beschluss über acht Monate festgelegt, mein KV wird - als der deutlich reifere und emotional stabilere Part - nochmals dazu angehalten, weiter an einer Elternkommunikation zu arbeiten. Im Oktober müssen KM und KV sich nochmal zusammensetzen. Das Thema Übernachtungen ist vorerst vertagt, wegen des Alters der Kinder und da das im Weiteren in ein paar Monaten zwischen den Eltern geklärt werden soll.
O-Ton der Richterin: "Frau KM, sie haben es dem KV bisher so schwer wie irgend möglich gemacht. Wir halten hier mal fest, dass Sie sehr jung Mutter geworden sind und noch einiges dazu lernen müssen. Ich erwarte von Ihnen, dass das jetzt auch passiert."
Der JA-Mitarbeiter wird noch kurz gefragt, ob er denn BU und Elterngespräche noch für nötig hält, und meint ganz trocken: "BU wäre schon nach dem ersten Mal nicht mehr nötig gewesen, und die Elterngespräche bei der Frau xyz haben wohl nichts gebracht, das klären die Eltern scheinbar leichter unter sich. Ich stelle also die JA-Hilfen ein, werde aber die Sache im Auge behalten."
Dann ging es noch darum, ob und wie weit uns die KM zu den Umgängen entgegenkommen muss. Die Richterin legt 40 km fest, worüber sich die RAttin etwas mokiert, weil die Umgangskosten ja normalerweise vom KV zu tragen seien, und wird prompt wieder zurechtgewiesen, dass es sich hier ja nicht um einen normalen Fall handle und sie froh sein könne, dass die Richterin nicht noch mehr festlegt.
Danach ging es noch um Sorgerecht und Ordnungsmittel.
Die Richterin verfügt, dass das Sorgerecht vorerst bei der Mutter verbleibt, da es abgesehen von den Umgangsproblemen noch keinen direkten Anhalt gibt es ihr zu nehmen, gemeinsame Sorge mache schon allein wegen der Entfernung keinen Sinn, sagt aber zur KM folgendes, als mein LG nochmal wegen der Ordnungsmittel drängelt:
"Dass bei Ihnen eine Bindungsintoleranz vorliegt, ist völlig klar. Sie haben jetzt also bis Oktober Zeit, sich NACHHALTIG kooperativ zu zeigen und zu beweisen, dass Sie erziehungsfähig sind und sich an Absprachen halten."
Dann, ganz trocken, an den KV gewandt: "Falls das mit dem Umgang, der Wohlverhaltenspflicht und den Absprachen nicht klappt, wird dann eben im Oktober das ABR auf das JA übertragen - ist das vorerst Ordnungsmittel genug für Sie?"
Beim Thema Vergleich oder Beschluss hat die RAttin kräftig schlucken müssen, da mein LG auf einen Beschluss bestanden hat, was seitens der Richterin auch akzeptiert wurde.
Ganz kurz kam nochmal zur Sprache, dass mein LG ja einmal zum LG der KM gesagt hatte: "Entweder du adoptierst die Kinder, oder ich will sie sehen." Da wollte die Richterin wissen, ob das wahr sein. Mein LG meinte nur: "Ja." Überraschte Gesichter. Dann fügte er hinzu: "Allerdings war das etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Ich komme selbst aus einer Scheidungsfamilie, und mir war klar, dass soetwas womöglich an den Kindern ausgeht. Natürlich ist für die Kinder ein Aufwachsen mit ihrem Vater wichtig - aber wichtiger noch ist ein unbelastetes Aufwachsen mit einer Familie. Allerdings - mich nur zurückzuziehen und weiter zu zahlen, kam auch nicht in Frage. Zumal der KM ja das finanzielle Thema nicht ganz unwichtig war. Ausserdem gibt es da inzwischen noch ein kleines Problem mit der Wertevermittlung."
Daraufhin meinte die Richterin: "Über den rechtsradikalen Hintergrund des LG der KM bin ich informiert. Herr LG wäre daher für eine Adoption ohnehin keine geeignete Person. Frau KM hat ja jetzt ohnehin einige Aufgaben vor sich, da kann sie auch gleich nochmal ihre Werteeinstellung überdenken."
Zum Schluss geht es noch um die von der KM getätigten Vorwürfe.
Die Richterin wirft einen Blick auf (nicht in!) den Ordner des KVs und sagt an die KM gewandt: "Wenn ich mir die Unterlagenmenge des KVs nur mal so betrachte, nehme ich an, dass er einiges von Ihren beweislosen Darstellungen beweiskräftig wiederlegen kann. Außerdem - " dann zieht sie einen Wisch aus ihren eigenen Unterlagen "Habe ich hier ein Führungszeugnis des KV und einige weitere Informationen - wenn ich mir die so ansehe, weiß ich, was von Ihren Aussagen zu halten ist, Frau KM."
Die KM zieht also zum einen ihre Aussagen zurück, zum anderen sagt die Richterin noch zu ihr:
"Sie erhalten hiermit die gerichtliche Auflage, über diese Aussage und den Inhalt in Zukunft Stillschweigen zu bewahren. Falls Sie dagegen verstoßen, wird das mit Geldbuße bis 25.000 € oder mit Freiheitsstrafe bis 10 Jahre geahndet werden."
Zu RAttin der KM sagte die Richterin noch: "Dass Sie diese Aussagen überhaupt niedergeschrieben haben, muss ich deutlich rügen. Insgesamt - auch wenn ich mir ansehe, wie lange Herr KV versucht hat Sie zu einer außergerichtlichen Lösung zu überreden und wie lange Ihre jeweiligen Antworten auf sich haben warten lassen, muss ich annehmen, dass Sie entweder eine sehr schlechte Anwältin sind, oder dass Sie ihren Terminkalender nicht im Griff haben und zu viele Fälle annehmen."
Die jeweiligen Prozeßkosten sind von der jeweiligen Partei selbst zu tragen, die eigentlichen Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Irgendwann im Laufe des Gespräches hat mein LG noch auf etwas hingewiesen (mir ist gerade entfallen worum es ging), worauf die Richterin meinte "Herr KV, dachten Sie, ich habe Ihre Anträge nicht gelesen? Ich habe ALLE Unterlagen zum Fall gelesen. Einen schönen Gruß im Übrigen an Ihren rechtlichen Beistand, hier hat offensichtlich jemand mit langjähriger Erfahrung viel Mühe und Zeit investiert." (Die Frage nach der Nichtanwesenheit des rechtlichen Beistandes kam vorher schonmal, da meinte mein LG einfach, der sei nicht hier weil er unnötige Kosten vermeiden wolle, was die Richterin auch sehr wohlwollend aufgenommen hat.) :-D
Gegen Ende sagte die Richterin noch: "Ich möchte Sie beide hier nicht wieder sehen." Dann wendet sie sich nochmal an die KM: "Falls Sie aber wieder hier vor Gericht stehen, werden Sie wieder vor mir stehen, und ich werde mich an ALLES erinnern, was hier besprochen, vereinbart und angekündigt wurde."
Ganz am Ende - und das war schon irgendwie mein persönliches Highlight - wendet sich die Richterin nochmal beiläufig an die KM und RAttin: "Achja - die Entscheidung zur VKH hat ein Kollege getroffen, der nicht in den Fall eingelesen war. Da Sie das Verfahren nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar entschieden darauf hingearbeitet haben, wird die Entscheidung zur VKH widerrufen. Sie tragen Ihre Kosten selbst. Das geht Ihnen noch in gesonderter Post zu."
Bei der Verabschiedung kam die RAttin der KM noch zu meinem LG und meinte: "Ich bin zwar nicht gerne Verliererin, aber ich bin zumindest eine faire Verliererin. Es ist mir bisher noch nie passiert, dass ich im Gerichtssaal so untergegangen bin. Entweder Sie haben wirklich einen sehr sehr guten Anwalt, oder Sie sind ein Naturtalent."
KM und RAttin haben sich beim Hinausgehen noch ziemlich gefetzt, die KM war sichtlich schockiert, die RAttin einfach platt.
So, ich hoffe ich hab nix wesentliches vergessen, falls doch, reiche ich es noch stückchenweise nach.
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Fazit:
- Mindestens einmal pro Monat Umgang, in der Regel freitags, bis Juli jeweils mindestens vier Stunden, danach mindestens sechs Stunden, also wie von uns gewünscht. Kein offizieller BU mehr, aber die nächsten drei Mal, das haben wir ja auch so vorgeschlagen und wurde von der Richterin mehr als wohlwollend aufgenommen, ist die KM aus Kulanz unsererseits noch mit dabei.
- Die KM muss uns 40 km entgegenkommen zu den Umgängen (immerhin 1/8 der Strecke ).
- Aussagen der KM wurden zurückgezogen, gerichtliche Unterlassung angeordnet.
- Sorge bleibt bei der KM, aber Übertragung ans JA wurde angedroht, falls sie nicht spurt.
- KM und KV müssen sich im Oktober wieder zusammensetzen.
- KM bekommt doch keine VKH.
- Verfahrenkosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich persönlich hätte mir etwas Langfristigeres gewünscht und auch ein paar mehr schriftliche Details (Geburtstage, Feiertage, etc.). Allerdings bin ich erstaunt über die sehr sehr deutliche Rüge der Richterin an KM und RAttin und den insgesamten Tenor des Verfahrens, der allzu deutlich sagt, dass die Richterin wünscht, dass KM und KV ohne Gericht auskommen, sie aber überhaupt kein Problem damit hat, dem kräftig und deutlich nachzuhelfen.
Im Großen und Ganzen werte ich es also als absoluten Erfolg, da das Wesentliche sehr deutlich sichergestellt wurde.
Gespannt darf man natürlich sein, wie gut sich die KM an den Beschluss hält, oder ob sie die "Spielräume" zum Negativen hin ausnutzt. Allerdings rechne ich aktuell doch damit, dass sie nun "mitarbeitet", immerhin ist ihr der (teilweise) Sorgerechtsverlust schon angedroht.
Einen herzlichen Dank an alle hier im Forum, die mitgedacht und mitgeholfen haben.